Institutionenausweis
Dieser Ausweis ist für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gedacht.
Lehrpersonal, pädagogisch Tätige sowie AIM-Sprachförderdozentinnen und -dozenten erhalten den personenbezogenen Institutionenausweis nach Vorlage des von ihrer Institutionsleitung ausgefüllten Anmeldeformulars.
Für Institutionenausweise werden keine Jahresgebühren erhoben. Sie befreien jedoch nicht von sonstigen Gebühren, die beispielsweise durch verspätete Rückgabe entstehen.
Der Institutionenausweis ist ein Jahr lang gültig und kann nach erneuter Vorlage des Anmeldeformulars verlängert werden.