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Benutzungsordnung

Wir freuen uns sehr über Kommunikation, Kommentare und Beiträge zu unserem Angebot. Wir bitten um einen respektvollen Umgang miteinander. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung, damit sich alle wohlfühlen.


Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber S. 698), zuletzt geändert am 17.12. 2015 (GBl. 2016 S. 1) i.V.m. §§ 2 und 13 Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert am 15.12.2015 (GBl. 1147, S. 1153) hat der Gemeinderat am 17.11.2016 folgende Satzung beschlossen:

 

Hinweis:

Um die Lesbarkeit der Benutzungsordnung zu erleichtern, ist im Folgenden nur die männliche Form von Personenbezeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf Personen jeglichen Geschlechts.

 

§ 1 AUFGABEN UND EINRICHTUNGEN

(1)      Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Heilbronn. Sie dient der Information, der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung, der persönlichen Bildung, der Freizeitgestaltung sowie der Kommunikation.

(2)      Die Stadtbibliothek besteht aus der Zentralbibliothek, der Fahrbibliothek und den ortsfesten Stadtteilbibliotheken in Böckingen und Biberach.

 

§ 2 KREIS DER BENUTZER

Die Stadtbibliothek steht jedermann zur Benutzung offen.

 

§ 3 BENUTZUNG

(1)      Das Entleihen von Medien erfordert einen Benutzerausweis, der auf Antrag und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erhältlich ist.

(2)      Bei Minderjährigen vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist zur Anmeldung das schriftliche Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Kinder unter 7 Jahren können nur von einem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Bei Minderjährigen bis 14 Jahren ist für die Anmeldung darüber hinaus erforderlich, dass sich der gesetzliche Vertreter schriftlich bereit erklärt, die gegen den Benutzer bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres entstehenden Gebührenschulden und Schadensersatzforderungen zu übernehmen. Juristische Personen, Schulen, Kindergärten und andere Institutionen können die Stadtbibliothek durch von ihnen schriftlich bevollmächtigte natürliche Personen benutzen.

(3)      Entleihungen sind nur persönlich und gegen Vorlage des Benutzerausweises möglich. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Die Benutzer haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen.

(4)      Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Verlust des Benutzerausweises sind der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgestellt. Die Ausstellung des Ersatzausweises ist gebührenpflichtig.

(5)     Die Bibliocard Heilbronn-Franken berechtigt zur Nutzung der Stadtbibliothek Heilbronn. Die Bibliocard Heilbronn-Franken wird an Erwachsene ab 19 Jahren ausgegeben und berechtigt zur Nutzung der am Verbund beteiligten Bibliotheken. Personen, die die Bibliocard nutzen möchten, melden sich in einer der teilnehmenden Bibliotheken zu den dortigen Bedingungen an. Anstelle des lokalen Benutzerausweises erhalten sie die Bibliocard. Mit ihrer Unterschrift auf der Bibliocard Heilbronn-Franken erkennen sie die Benutzungs-, Entgelt- bzw. Gebührenordnungen sowie die Hausordnungen aller teilnehmenden Bibliotheken an. Für die Bibliocard wird eine Gebühr erhoben. Die Bibliocard Heilbronn-Franken ist jeweils ein Jahr ab dem Tage der Zahlung gültig. Zur erstmaligen Nutzung der Bibliocard Heilbronn-Franken in einer anderen als der ausstellenden Bibliothek muss sich der Kunde in dieser Bibliothek gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises anmelden. Die einzelnen Benutzungsausweise der teilnehmenden Bibliotheken verlieren mit der Ausstellung der Bibliocard Heilbronn-Franken ihre Gültigkeit. Unterschiedliche Regelungen für Leihfristen, Gebühren/Entgelte usw. sind zu beachten. Die Rückgabe und die Verlängerung von entliehenen Medien sind nur in der verleihenden Bibliothek möglich.

 

§ 4 AUSLEIHE

(1)      Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Präsenzexemplare sind von der Ausleihe ausgenommen. Die Bibliotheksleitung kann in Sonderfällen andere Leihfristen festsetzen bzw. die Anzahl der entleihbaren Medien begrenzen.

(2)      Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(3)      Die entliehenen Medien sind sorgfältig und schonend zu behandeln. Sie sind vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren.

(4)      Die Benutzer haben den Zustand der Medien vor der Entleihung auf Vollständigkeit und etwaige Schäden zu prüfen und diese der Stadtbibliothek anzuzeigen. Nach der Rückbuchung werden alle Medien auf Vollständigkeit und Beschädigungen geprüft.

(5)      Eine Verlängerung der Leihfrist erfolgt auf Antrag. Die Anzahl der möglichen Leihfristverlängerungen wird durch die Stadtbibliothek festgelegt. Eine Verlängerung der Leihfrist ist nicht möglich, wenn eine Vorbestellung vorliegt. Ist ein gewünschtes Medium ausgeliehen, so kann es vorbestellt werden.

 

§ 5 MAHNUNGEN

(1)      Wer die Leihfrist überschreitet, kann nach Ermessen der Stadtbibliothek schriftlich zur Rückgabe gemahnt werden.

(2)      Solange ein Benutzer der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren nicht entrichtet, kann er von der Benutzung ausgeschlossen werden.

(3)      Werden die entliehenen Medien trotz wiederholter Mahnung nicht zurückgegeben, kann die Stadtbibliothek Mittel des Verwaltungszwangs in Anspruch nehmen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dies zuvor mit einer Frist von mindestens 10 Tagen angedroht wurde und eine Rückgabe innerhalb dieser Frist nicht erfolgt.

 

§ 6 URHEBERRECHT

(1)      Die Benutzer verpflichten sich, die urheberrechtlichen Vorschriften zu beachten.

(2)      Das Urheberrecht ist insbesondere auch bei der Internetnutzung und der MultimediaNutzung, z.B. beim Kopieren und Herunterladen von Beiträgen im Internet, zu beachten.

(3)      Aus Printmedien können unter Beachtung des Urheberrechtes Kopien angefertigt werden.

 

§ 7 AUFENTHALT IN DER STADTBIBLIOTHEK

(1)       Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

(2)       Den Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden sowie ein zeitweiser oder dauernder Ausschluss von der weiteren Benutzung der Stadtbibliothek verfügt werden.

(3)       Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, in einer Hausordnung Regelungen zum Verzehr von Getränken und Lebensmitteln zu treffen. Das Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten ist untersagt.

(4)       Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen, ausgenommen sind Blindenhunde.

 

§ 8 Internet-, WLAN- und Multimedia-Nutzung

(1)       Für die Nutzung der Computer und anderer technischer Geräte können Benutzungszeiten bestimmt  werden.

(2)      Die PC-Arbeitsplätze und das Internet/WLAN können von allen Personen mit gültigem Bibliotheksausweis unentgeltlich benutzt werden.

(3)      Der Benutzer verpflichtet sich zur Internet-/WLAN- und Multimedia-Nutzung in gesetzlicher Weise. Das Surfen in Internetseiten mit menschenfeindlichem, rassistischem, gewaltverherrlichendem, rechts- bzw. linksradikalem oder pornographischem Inhalt ist untersagt. Verstöße führen zur Anzeige und zum Ausschluss von der Nutzung der Bibliothek.

(4)      Andere als die von der Bibliothek vorgegebene Software darf nicht eingesetzt werden. An System- und Netzwerkkonfigurationen der Bibliothek dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.

(5)      Die kabellose Datenübertragung zwischen Hotspot und WLAN-fähigem Endgerät des Benutzers erfolgt unverschlüsselt. Der Benutzer trifft selbst Vorkehrungen zum Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte.

 

§ 9 FERNLeihverkehr

(1)      Bücher oder Aufsätze, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Heilbronn vorhanden sind, können über den Deutschen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Für die Nutzung der Fernleihe in der Stadtbibliothek Heilbronn ist ein gültiger Bibliotheksausweis (Gebührenzahlung nach Ziff. 1.1, 1.2 oder 1.4 des Gebührenverzeichnisses; Anlage 1 zur Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Heilbronn) erforderlich.

(2)      Bestellungen über den Fernleihverkehr sind gebührenpflichtig.

 

§ 10 HAFTUNG

(1)      Die Benutzer haften für jegliche schuldhaft herbeigeführte Schäden und für den Verlust des Leihguts. Beim Verlust des Schließfachschlüssels trägt der Benutzer die vollen Kosten für das Ersatzschloss.
Ein fehlendes Verschulden hat der Benutzer zu beweisen.

(2)      Die Stadtbibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung ihrer Medien entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Daten- oder Tonträger an den entsprechenden Geräten entstehen.

(3)      Die Stadtbibliothek übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Beschaffenheit entliehener oder in der Bibliothek benutzter Medien.

 

§ 11 GEBÜHREN

(1)      Für die Benutzung der Stadtbibliothek sowie die Inanspruchnahme ihrer Leistungen werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage 1) erhoben.

(2)       Zur Zahlung der Gebühren ist der Benutzer und bei minderjährigen Benutzern auch deren gesetzlicher Vertreter verpflichtet, soweit sie sich durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadtbibliothek zur Übernahme der Gebührenschulden verpflichtet haben (vgl. § 3 Absatz 2). Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3)      Die Gebührenschuld entsteht nach der Vornahme der gebührenpflichtigen Handlung. Die Benutzungsgebühr (Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses) entsteht zum Beginn des Zeitraums, in dem die Gebühr die Ausleihe erlaubt. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe fällig. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen.

(4)      Von der Benutzungsgebühr (Ziff. 1 des Gebührenverzeichnisses) befreit sind alle, die in diesem Ausleihzeitraum noch nicht 19 Jahre alt sind.

(5)      Die Bibliotheksleitung kann auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichten, wenn dies nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, bei Personen oder Einrichtungen, die sich in besonderer Weise für die Ziele der Stadtbibliothek engagieren sowie im Rahmen von Werbeaktionen.

(6)      Für Veranstaltungen der Stadtbibliothek werden privatrechtliche Eintrittsentgelte im Einzelfall von der Bibliotheksleitung festgesetzt. Sie reichen bis maximal 15 Euro, ermäßigt bis maximal 10 Euro. Maßgeblich für die Eintrittshöhe sind die entstehenden Kosten für die Stadtbibliothek. Schüler, Studenten, Auszubildende und Empfänger von existenzsichernden Leistungen sowie Mitglieder des Freundeskreises der Stadtbibliothek erhalten Ermäßigungen.

 

§ 12 IN-KRAFT-TRETEN

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Benutzungsordnung außer Kraft.

 

 

1. Besuch der Bibliothek

Die Stadtbibliothek ist für alle da. Toleranz, Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzungen, damit sich alle Besucher:innen wohlfühlen können.

Jede die Bibliothek nutzende Person ist, unabhängig von ihrem Alter oder anderen Merkmalen, gleichberechtigt. Jeglicher Ausdruck von Diskriminierung oder Rassismus wird in der Bibliothek nicht geduldet.

Gehen Sie sorgsam mit den Medien und der Einrichtung der Bibliothek um.

Bitte achten Sie bei Gesprächen darauf, dass andere durch die Lautstärke nicht gestört werden. Sprechen Sie nicht in Ihr Telefon. Bitte achten Sie auf die eingestellte Lautstärke bei allen Ihren Geräten und nutzen Sie Kopfhörer.

Die Nutzung von Sportgeräten wie Inlineskates, Skateboards oder Roller, ist nicht erlaubt.

Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen, ausgenommen sind Blindenhunde und Therapiehunde.

Bitte essen Sie nicht in den Räumen der Stadtbibliothek. Getränke sind in wiederverschließbaren Behältnissen gestattet.

 

2. Aufenthalt in der Kinderbibliothek

In den besonderen Bibliotheksbereichen für Kinder dürfen sich nur Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und deren Begleitpersonen aufhalten.
Anderen Besucher:innen mit einem berechtigten Interesse ist der Aufenthalt nur nach Abstimmung mit dem Bibliothekspersonal erlaubt.

 

3. Gepäck und Garderobe, Haftung

Bitte achten Sie während Ihres Aufenthalts auf Ihre persönlichen Gegenstände. Die Bibliothek ist nicht zur Aufbewahrung verpflichtet und übernimmt keine Haftung.

Bitte leeren sie das Schließfach und holen Sie Ihre abgegebenen Sachen ab, bevor Sie die Bibliothek verlassen. Schlüssel dürfen nicht mitgenommen werden. Nach Schließung werden die Schließfächer geleert. Die Fundsachen werden an das Fundbüro weitergegeben. Beim Verlust des Schließfachschlüssels müssen die Kosten für das Ersatzschloss übernommen werden.

 

4. Aufsichtspflicht

Für Kinder sind die begleitenden Erwachsenen aufsichtspflichtig. Sind Kinder oder Jugendliche alleine in der Bibliothek, übernimmt die Bibliothek keine Aufsicht und Haftung. Dies gilt auch, wenn sie an Programmen der Bibliothek teilnehmen.

 

5. PC-Arbeitsplätze, Geräte, WLAN

Die PC-Arbeitsplätze und das Internet/WLAN können mit gültigem Bibliotheksausweis unentgeltlich benutzt werden.

Das Surfen auf Internetseiten mit menschenfeindlichem, rassistischem, gewaltverherrlichendem oder pornographischem Inhalt wird von uns nicht geduldet. Verstöße führen zu Hausverbot!

Die kabellose Datenübertragung zwischen Hotspot und WLAN-fähigem Endgerät des Benutzers erfolgt unverschlüsselt. Der Benutzer trifft selbst Vorkehrungen zum Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte.

Das Fotografieren, Filmen oder Interviewen bedarf der Genehmigung der Bibliotheksleitung.

 

6. Handlungen in fremdem Interesse

Die Verteilung oder Auslage von Werbematerial, das Fotografieren, Filmen oder Interviewen, der Vertrieb von Waren und Sammlungen sind in den Bibliotheksräumen ohne ausdrückliche Zustimmung der Bibliotheksleitung verboten.

 

7. Hausrecht

Das Hausrecht steht der Leitung der Stadtbibliothek Heilbronn zu. Es wird im Auftrag vom Bibliothekspersonal wahrgenommen.  Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverweis, Hausverbot, Strafanzeige und Schadensersatzforderungen geahndet werden.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns im Haus.

 

Heilbronn, 20. Mai 2022

Doris Wolpert, Bibliotheksleiterin

Wir freuen uns sehr über Kommunikation, Kommentare und Beiträge zu unserem Angebot. Wir bitten um einen respektvollen Umgang miteinander. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung, damit sich alle Nutzer:innen und Mitarbeiter:innen wohlfühlen.

Unsere Toleranz endet bei:

  • Diskriminierenden, rassistischen Äußerungen und Inhalten aufgrund von Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, geistiger und körperlicher Fähigkeiten, Geschlecht, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität oder Orientierung
  • Hassrede, Beleidigungen, Drohungen und Aufforderung zu Gewalt
  • Pornographie, Obszönitäten und sonstigen jugendgefährdenden Inhalten
  • Wahl- und Parteienwerbung
  • Aufrufen zu Kampagnen, Demonstrationen, Kundgebungen oder Spenden
  • Missbrauch der Kommentarfunktion als Werbefläche für Webseiten, Waren- und Dienstleistungen sowie Interessengruppen (Spamming)

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